Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TC Mess- und Regeltechnik GmbH (TC)
Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, auch
wenn wir Bestellungen ausführen, ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. Wird kein individueller Vertrag mit anders lautenden Bedingungen abgeschlossen, so bestimmt unsere
schriftliche Auftragsbestätigung den Lieferumfang des Auftrages.
An allen Ausarbeitungen, insbesondere an Unterlagen, Angeboten, Spezifikationen, Zeichnungen, Plänen, Anleitungen, Pflichtenheften, Demoversionen und Programmen, steht TC das Eigentums- und
Urheberrecht zu. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Falls uns der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Unterlagen auf Verlangen unverzüglich und vollständig zurückzugeben. Änderungswünsche müssen schriftlich erfolgen und mit einer neuen Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
Preise
Für alle Produkte wird der Preis individuell ermittelt und dem Besteller entsprechend angeboten.
Alle Preise gelten am Tag der Bestellung ab Firmensitz ausschließlich Verpackung und Fracht.
Bei Änderungen des Auftrags behalten wir uns eine Preisänderung vor, die schriftlich mitgeteilt wird.
Falls vom Besteller nicht anders gewünscht, veranlassen wir den Versand der Ware mit einem geeigneten Transportunternehmen und versichern die Ware angemessen gegen Transportschäden.
Bei der Lieferung von Kabeln auf Trommeln werden für kleine Einwegkabeltrommeln aus Karton und Sperrholz keine zusätzlichen Kosten erhoben.
Holzkabeltrommeln bleiben Eigentum der TC und werden dem Besteller zu unseren Konditionen in Rechnung gestellt. Der volle Betrag, einschließlich der Mehrwertsteuer, wird bei Rückgabe der Kabeltrommeln in gutem Zustand innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Der Besteller trägt die Versandkosten zu unserer Annahmestelle in Mönchengladbach. Für zurückgegebene beschädigte und/oder gebrochene Kabeltrommeln oder Kabeltrommeln, die an andere Adressen gesandt wurden, werden keine Kosten erstattet. Lieferbestätigungen für zurückgesandte Kabeltrommeln müssen vom Besteller separat an TC geschickt werden.
Lieferfrist und Abnahme
Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind. Die zugesagte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, daß alle vom Besteller beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen und Materialien rechtzeitig bei TC eingegangen sind, und dass vom Besteller alle sonstigen Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht worden ist.
Wird die Lieferzeit aus von TC nicht zu vertretenden Gründen überschritten, wird die Frist angemessen verlängert.
Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Liefertermin verzögert, so kann TC die durch die Verzögerung entstehende Kosten dem Besteller in Rechnung stellen, falls diese Kosten vorher schriftlich angekündigt wurden.
Der Besteller ist verpflichtet, die Waren anzunehmen und auf Fehler zu überprüfen. Wenn 8 Tage nach Erhalt der Lieferung vom Besteller keine
Beanstandung in schriftlicher Form erfolgt, gilt die Ware als abgenommen. Kommt er mit der Annahme nach Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug, ist TC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme endgültig verweigert, offenkundig nicht zahlungsfähig ist oder ein fester Liefertermin vereinbart wurde.
Gefahrenübergang
Bei Warenlieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt wurde.
Zahlungsbedingungen
Bei Rechnungsstellung sind unsere Lieferungen unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
gewähren wir 2% Skonto.
Es gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, auch
wenn wir Bestellungen ausführen, ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. Wird kein individueller Vertrag mit anders lautenden Bedingungen abgeschlossen, so bestimmt unsere
schriftliche Auftragsbestätigung den Lieferumfang des Auftrages.
An allen Ausarbeitungen, insbesondere an Unterlagen, Angeboten, Spezifikationen, Zeichnungen, Plänen, Anleitungen, Pflichtenheften, Demoversionen und Programmen, steht TC das Eigentums- und
Urheberrecht zu. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Falls uns der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Unterlagen auf Verlangen unverzüglich und vollständig zurückzugeben. Änderungswünsche müssen schriftlich erfolgen und mit einer neuen Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
Preise
Für alle Produkte wird der Preis individuell ermittelt und dem Besteller entsprechend angeboten.
Alle Preise gelten am Tag der Bestellung ab Firmensitz ausschließlich Verpackung und Fracht.
Bei Änderungen des Auftrags behalten wir uns eine Preisänderung vor, die schriftlich mitgeteilt wird.
Falls vom Besteller nicht anders gewünscht, veranlassen wir den Versand der Ware mit einem geeigneten Transportunternehmen und versichern die Ware angemessen gegen Transportschäden.
Bei der Lieferung von Kabeln auf Trommeln werden für kleine Einwegkabeltrommeln aus Karton und Sperrholz keine zusätzlichen Kosten erhoben.
Holzkabeltrommeln bleiben Eigentum der TC und werden dem Besteller zu unseren Konditionen in Rechnung gestellt. Der volle Betrag, einschließlich der Mehrwertsteuer, wird bei Rückgabe der Kabeltrommeln in gutem Zustand innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Der Besteller trägt die Versandkosten zu unserer Annahmestelle in Mönchengladbach. Für zurückgegebene beschädigte und/oder gebrochene Kabeltrommeln oder Kabeltrommeln, die an andere Adressen gesandt wurden, werden keine Kosten erstattet. Lieferbestätigungen für zurückgesandte Kabeltrommeln müssen vom Besteller separat an TC geschickt werden.
Lieferfrist und Abnahme
Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind. Die zugesagte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, daß alle vom Besteller beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen und Materialien rechtzeitig bei TC eingegangen sind, und dass vom Besteller alle sonstigen Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht worden ist.
Wird die Lieferzeit aus von TC nicht zu vertretenden Gründen überschritten, wird die Frist angemessen verlängert.
Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Liefertermin verzögert, so kann TC die durch die Verzögerung entstehende Kosten dem Besteller in Rechnung stellen, falls diese Kosten vorher schriftlich angekündigt wurden.
Der Besteller ist verpflichtet, die Waren anzunehmen und auf Fehler zu überprüfen. Wenn 8 Tage nach Erhalt der Lieferung vom Besteller keine
Beanstandung in schriftlicher Form erfolgt, gilt die Ware als abgenommen. Kommt er mit der Annahme nach Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug, ist TC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme endgültig verweigert, offenkundig nicht zahlungsfähig ist oder ein fester Liefertermin vereinbart wurde.
Gefahrenübergang
Bei Warenlieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt wurde.
Zahlungsbedingungen
Bei Rechnungsstellung sind unsere Lieferungen unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
gewähren wir 2% Skonto.
Wechsel werden nicht, Schecks nur unter Vorbehalt der endgültigen Gutschrift
angenommen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur dann zu, wenn die Ansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TC anerkannt sind.
Bei Verzug des Bestellers können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweils gültigen Diskontzinssatz der Deutschen Bundesbank erhoben werden.
Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen TC schriftlich binnen 8 Tagen angezeigt werden. Der Besteller muss nach besten Kräften zur Begrenzung des Schadens und möglicher Folgeschäden beitragen und TC bei der Feststellung der Ursache des Mangels unterstützen und, sofern er Kaufmann ist, den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen. Ansonsten ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Nachbesserung. Sollten drei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
Zur Nachbesserung, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzgeräten hat der Besteller eine angemessene Frist zu gewähren. Wird dies verweigert, so ist TC von der Gewährleistung befreit.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Weiterhin ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unseren Versicherungsvertrag zu gewähren. Die Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie außervertragliche Ansprüche. Der Besteller ist alleinig für die Spezifikation der Produkte und die Auswahl der geeigneten Werkstoffe für seinen jeweiligen Anwendungsfall verantwortlich. TC lehnt jegliche Schadenersatzansprüche, die sich aus unsachgemäßer Produkt- und/oder Materialauswahl ergeben, ab.
Vor Rückgabe einer Ware muss der Besteller erst eine schriftliche Einwilligung von TC einholen. Ohne Einwilligung lehnen wir jeglichen Anspruch oder Haftung in diesem Zusammenhang ab.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenüber dem Auftraggeber bestehenden oder zukünftig entstehenden Ansprüche bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von TC. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware von dem Besteller veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an TC ab; TC nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber hat seinen Kunden unverzüglich von der Vorausabtretung der Forderungen an TC zu unterrichten.
Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort des Firmensitzes der TC Mess und Regeltechnik GmbH. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist unser Firmensitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, uns auch an das Wohnsitzgericht des Auftraggebers zu wenden.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen TC schriftlich binnen 8 Tagen angezeigt werden. Der Besteller muss nach besten Kräften zur Begrenzung des Schadens und möglicher Folgeschäden beitragen und TC bei der Feststellung der Ursache des Mangels unterstützen und, sofern er Kaufmann ist, den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen. Ansonsten ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Nachbesserung. Sollten drei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
Zur Nachbesserung, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzgeräten hat der Besteller eine angemessene Frist zu gewähren. Wird dies verweigert, so ist TC von der Gewährleistung befreit.
Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Weiterhin ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Auftraggeber auf Verlangen Einblick in unseren Versicherungsvertrag zu gewähren. Die Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie außervertragliche Ansprüche. Der Besteller ist alleinig für die Spezifikation der Produkte und die Auswahl der geeigneten Werkstoffe für seinen jeweiligen Anwendungsfall verantwortlich. TC lehnt jegliche Schadenersatzansprüche, die sich aus unsachgemäßer Produkt- und/oder Materialauswahl ergeben, ab.
Vor Rückgabe einer Ware muss der Besteller erst eine schriftliche Einwilligung von TC einholen. Ohne Einwilligung lehnen wir jeglichen Anspruch oder Haftung in diesem Zusammenhang ab.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenüber dem Auftraggeber bestehenden oder zukünftig entstehenden Ansprüche bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von TC. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware von dem Besteller veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an TC ab; TC nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber hat seinen Kunden unverzüglich von der Vorausabtretung der Forderungen an TC zu unterrichten.
Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Datenschutz
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort des Firmensitzes der TC Mess und Regeltechnik GmbH. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist unser Firmensitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, uns auch an das Wohnsitzgericht des Auftraggebers zu wenden.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.